OK:GO Initiative
Radio SRF 1 berichtet über OK:GO
Für was steht der Förderverein Barrierefreie Schweiz? Und was hat dieser Verein mit der OK:GO Initiative zu tun? Carol Muggli, Geschäftsleiterin FVBS, gibt bei SRF im Podcast Einblicke in die OK:GO Initiative.
Für viele Reisende bedürfen Ausflüge und Ferien eine genaue Planung. Unter anderem für SeniorInnen, Familien mit Kinderwagen oder auch Menschen mit Behinderungen. Der Förderverein Barrierefreie Schweiz ist ein Zusammenschluss von Tourismus- und Behindertenorganisationen, welcher genau diese Planung vereinfachen soll.
«Es herrscht der Irrglaube, dass Barrierefreiheit und ein Engagement für mehr Inklusion nur in der Verantwortung von ein paar wenigen Betrieben stehen. Wir sind der Meinung, dass jeder touristischer Anbieter irgendein Angebot hat, dass Menschen mit Behinderungen und Mobilitätseinschränkungen anspricht. Denn schlussendlich ist Barrierefreiheit sehr individuell und situationsabhängig.» Carol Muggli, Geschäftsleiterin FVBS
2019 hat der FVBS deshalb die OK:GO Initiative lanciert. Der Ursprung der OK:GO Initiative war die Zusammenarbeit der Schweizer Jugendherbergen und der Stiftung Denk an mich.
«Die Idee zu OK:GO entstand aus einem Projekt mit den Jugendherbergen. Dieses Projekt zeigte uns, dass Zugänglichkeitsinformationen wichtig sind und mit wenig Aufwand sehr viel erreicht werden kann. Aber: Es muss für alle funktionieren und man muss möglichst alle touristischen Leistungsträger dazu motivieren können, mitzumachen.» René Dobler, CEO Stiftung Sozialtourismus
Die OK:GO Initiative stösst in der Tourismusbranche auf immer mehr Anklang. Sie sei ein einfacher Einstieg und befreie vom Glauben, dass das Thema Barrierefreiheit mit viel Kosten verbunden sei. «Die OK:GO Initiative regt auch sehr viele touristische Betriebe dazu an, mehr über das Thema Barrierefreiheit und Inklusion nachzudenken.»
Mit der Teilnahme bei der OK:GO Initiative können jegliche touristische Leistungsträger ihre Zugänglichkeitsinformationen veröffentlichen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Lokalität rollstuhlgängig ist oder nicht – denn die Informationen werden objektiv und nicht-wertend wiedergegeben. «Für den Leistungsträger kann die Veröffentlichung der Zugänglichkeitsinformationen als Service dem Gast gegenüber angesehen werden», so Carol Muggli. «Denn so kann der Gast im Vorfeld entscheiden, ob zum Beispiel ein Hotel oder ein Restaurant für ihn oder sie zugänglich ist - oder eben nicht.» Diese Informationen zur Zugänglichkeit veröffentlicht der Leistungsträger dann mittels dem OK:GO Emblem auf der eigenen Website, so dass die Informationen für alle öffentlich und abrufbar sind.